Speckstein-Erlass ist nicht aufgehoben    
Das Verbot, Speckstein im schulischen Unterricht bearbeiten zu lassen, besteht noch immer!
Es sind vor allem zwei Gründe, die zu diesem Schritt veranlasst haben:
Die Lagerstätten für Speckstein sind ausgesprochen inhomogen; wenn an einer Stelle das
Material negativ getestet wurde, kann es ganz in der Nähe schon anders aussehen, vor allem
da Speckstein und Asbest aus derselben chemischen Zusammensetzung bestehen.
Die Nachweisgrenze bei den Tests kommerzieller Anbieter ist, so das Ministerium, höher als
der festgelegte Grenzwert von 0,1 Massenprozent. Damit sind solche Zertifikate für den
schulischen Bereich nutzlos.
Das Bedauern ist allgemein, da wir aber als Schulen verpflichtende Veranstaltungen abhalten,
müssen wir juristisch einwandfrei agieren und müssen somit auf dieses so schöne Material
verzichten.
Im Übrigen sind grundsätzlich alle Stäube gesundheitlich bedenklich und sollten beim
Bearbeiten so weit wie möglich vermieden werden, das gilt also auch für das Arbeiten mit
Ytong und Harthölzern.
   
     

"Speckstein und Asbest"
oder "Neues (und Altes) von der Specksteinfront"

Aufsatz von Friederike Wiegand für den "BlitzBrief" des BDK Rheinland-Pfalz (2002)
Zusammenfassung für ganz Eilige
Seit September ist das Arbeiten mit Speckstein an allen rheinland-pfälzischen Schulen verboten. Denn Speckstein enthält möglicherweise geringe Mengen Asbest. Und Asbest kann bekanntlich schwere Krankheiten hervorrufen, wie Asbestose (Vernarbung des Lungengewebes) oder Krebs. Bei Asbestverdacht wird die Anzahl der Asbestfasern pro Kubikmeter Luft untersucht und es werden die Asbestanteile im Speckstein selbst festgestellt. Dabei erweist sich die Beurteilung der tatsächlichen Gefahr von Asbest in der Luft oder im Speckstein als sehr komplex und schwierig. Selbst aufwändige Analysen können keine 100%ige Asbestfreiheit garantieren.
Nach intensiven Beratungen unter Fachleuten könnte ein totales Specksteinverbot ausgesprochen werden. Aber ich hoffe, dass möglichst bald im zuständigen bayerischen und baden-württembergischen Ministerium vernünftige Richtlinien erarbeitet werden, die das Arbeiten mit dem dann etwas teureren Speckstein erlauben. Die Bedingungen werden vermutlich
1. die Asbestfreiheit in der Specksteinabbaustelle vorschreiben,
2. die Asbestfreiheit der einzelnen Specksteinchargen fordern und
3. uns Kunsterzieherinnen und Kunsterzieher dazu verpflichten, die Staubentwicklung beim Specksteinraspeln im Werkraum zu minimieren.
Rheinland-Pfalz könnte sich diesen Bedingungen dann einfach anschließen.

Einleitung
Am 24.9.2001 erreichte mich per EPOS (=elektronische Post für Schulen, E-Mail) ein Schreiben von Herrn Kaul, zuständiger Referent des rheinland- pfälzischen Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend. Das Schreiben enthielt die Aufforderung, keinen Speckstein mehr im Unterricht zu bearbeiten, da er eventuell geringe Mengen Asbest enthält. Gerade vierzehn Tage vorher hatte ich Speckstein für zwei Klassen gekauft. So war dieses Verbot zu diesem Zeitpunkt für mich und meine Schülerinnen und Schüler besonders ärgerlich. Und ich beschloss, der Sache ein wenig nachzugehen.

Todbringend oder relativ unbedenklich?
Für uns Kunsterzieherinnen und Kunsterzieher wird demnächst zwischen zwei Extremen entschieden werden müssen: Das absolute Specksteinverbot (weil todbringend) einerseits und die Erlaubnis, unter genau definierten Bedingungen mit Speckstein arbeiten zu dürfen, (weil relativ unbedenklich) andererseits.
Einerseits könnte demnächst ein totales Specksteinverbot ausgesprochen werden (wie wir es im Moment - allerdings nur vorläufig - in den meisten Bundesländern haben). Zwei Gründe sind zu nennen:
1. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung nennt einen geschätzten Unbedenklichkeitswert für Asbest in Natursteinen von 0,1%. Doch erst bei weniger als 0,008% gilt das Gestein als völlig asbestfrei. Die Nachweisgrenze von Asbest in Speckstein liegt aber bei 0,5%. Der vorgegebene Grenzwert lässt sich beim Speckstein mit den heute zur Verfügung stehenden technischen Mitteln also gar nicht kontrollieren.
2. Asbest kann Krebs verursachen. D.h. wenn Asbeststaub in unsere Lungen gelangt, kann er (1.) Asbestose (Vernarbung des Lungengewebes), (2.) Lungenkrebs und/ oder (3.) Krebs des Rippen- und Bauchfells (Mesotheliom) erzeugen. Und bei krebserzeugenden Stoffen kann keine eindeutige Unwirksamkeitskonzentration genannt werden. Selbst wenn man also z.B. nur 0,03% Asbest im Speckstein nachweisen würde, könnte man auch dann ein Krebsrisiko nicht mit Sicherheit ausschließen.
So wäre es fatal, erst jetzt zu erkennen, dass wir jahrelang völlig sorglos mit dem Speckstein gearbeitet haben. Selbst wenn nur die Spur einer Gefahr bestünde, würde ich dieses Risiko auf keinen Fall in Kauf nehmen. Dann sollten wir die Steine wegwerfen und nie wieder daran denken. Es gibt ja so viele andere Möglichkeiten plastisch zu arbeiten.

Anderseits könnte eine Erlaubnis ausgesprochen werden, die unter genau definierten Bedingungen das Arbeiten mit Speckstein genehmigt - vergleichsweise den Vorschriften für den Umgang mit Holz. Die Gründe für eine Erlaubnis sind meines Erachtens nur im Vergleich mit anderen Werten auszumachen:
1. 1989 wurden in der Zeitschrift "Das Dachdecker- Handwerk" von Herrn Bornemann verschiedene gemessene Asbeststaubkonzentrationen in der Luft veröffentlicht. Das Maximum bildet der Arbeitsbereich eines Spritzasbest- Isolierers mit 2.500.000.000 (2,5 Milliarden!) Asbestfasern pro Kubikmeter Luft. Das Minimum bildet das Reinluftgebiet mit nur noch 100 Fasern pro 1m³. Zwischen diesen beiden Extremen liegt der damals gemessene Wert an Straßenkreuzungen von 15.000 Fasern pro 1m³. Demgegenüber erscheinen 610 Asbestfasern pro 1m³ Luft, die im Sommer in Hamburger Schulen nach dem Arbeiten mit Speckstein gemessen wurden, vergleichsweise wenig. Und dieser Wert war Ausgangspunkt für das Verbot auch bei uns. Leider gibt es keine Untersuchungen der Luft direkt vor den Schulen. Im Innenstadtbereich dürften die Werte sicher auch in der Größenordnung von etwa 600 rangieren.
2. Jährlich sterben zurzeit in Deutschland über 1000 Menschen an den Folgen von Asbest. Aber diese Menschen arbeiteten entweder in der Asbestindustrie oder hielten sich in asbestbelasteten Räumen auf. Jedenfalls ließ sich bisher keiner dieser Fälle auf das Arbeiten mit Speckstein zurückführen. - Demgegenüber stehen jährlich 50.000 Menschen, die eindeutig wegen ihres freiwilligen (!) Zigarettenkonsums an Lungenkrebs sterben.
3. Bereits die natürliche Umwelt selbst sorgt für eine Asbestbelastung von etwa 100 Asbestfasern pro Kubikmeter Luft, da Asbest ja ein natürlich vorkommendes Mineral ist. Ein Null- Risiko muss allein deshalb eine Illusion bleiben.
Das mit Speckstein verbundene Risiko könnte unter diesen Gesichtpunkten tragbar, weil vergleichsweise gering, sein. Eine Verringerung der Risiken könnte mit bestimmten Auflagen erreicht werden. Diese Bedingungen werden drei Schwerpunkte haben: Die Asbestfreiheit des Abbaugebietes, die ausschließliche Verwendung von kontrollierten Specksteinen und das Vermeiden von Staubbildung bei der Bearbeitung im Unterricht.
1. Das Abbaugebiet des Specksteins darf sich nicht in der Gesellschaft von Asbest befinden. Lagern in der Nähe Asbestvorkommen oder sind auch nur einzelne Adern geringfügig mit Asbest belastet, müsste das Gebiet sofort ausgeschlossen werden. Für zugelassene Gebiete könnte z.B. eine Euronorm, wie sie für die Pharmazie gilt, Anwendung finden.
2. Die laboranalytische Untersuchung des Gesteins bildet wohl den am schwierigsten festzulegenden Teil. Reicht die relativ kostengünstige Untersuchung mit einem Lichtmikroskop aus? Bereits mit einem Mikroskop lassen sich mit entsprechenden Methoden die Fasergrößen erkennen, die als besonders krebserregend gelten. Dies sind Fasern mit einer Länge von mehr als 3µm (=0,003mm) und einem Durchmesser kleiner als 1µm (=0,001mm). Oder sind zusätzliche Untersuchungen nötig? Z.B. bietet die teure und aufwändige Untersuchung mit Infrarotspektroskopie eine höhere Sicherheit. V.a. hierdurch würde allerdings der Speckstein nun so teuer werden (1kg ca. 15-20DM), dass die Steine für den Unterricht kaum zu finanzieren wären.
3. Sicherheitsvorschriften für unseren Kunstunterricht sollen am Ende der Kette v.a. das Staubrisiko in der Luft vermindern. Da hilft z.B. das Arbeiten auf feuchten Frotteehandtüchern genauso wie das nasse Aufwischen der verschmutzten Stellen. Die Bearbeitung mit Maschinen (Sägen, Schleifen, Bohren) wird vermutlich auch verboten, weil durch die hochtourigen Geräte die ganz kleinen, lungengängigen und besonders gefährlichen Asbestfasern freigesetzt werden.
Unter diesen Voraussetzungen könnten wir dann weiterhin ruhig unsere Specksteine raspeln und schmirgeln. Doch erst muss zwischen den beiden Gegensätzen vernünftig entschieden werden.

Schlussbemerkung
Es bleibt zu hoffen, dass die Bayern und Baden- Württemberger bald zu einer praktikablen Lösung finden - in welcher Richtung auch immer. Ende November will das bayrische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (in Zusammenarbeit mit dem bayrischen Gesundheits- und Verbraucherschutzamt und dem baden- württembergischen Ministerium für Unterricht, Kultus und Sport) eine Entscheidung treffen, ob oder unter welchen Bedingungen in diesen beiden Bundesländern wieder mit Speckstein gearbeitet werden darf. Sie streben eine einheitliche Handhabung nicht nur für den künstlerischen Bereich an, sondern auch für die Ofenbauer, für die Kosmetikindustrie und die Pharmazie und das ganze möglichst in Absprache europaweit. Das rheinland- pfälzische Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend wird wie die übrigen Bundesländer vermutlich automatisch nachziehen. Wünschenswert wäre dann, dass Untersuchungen und Ergebnisse unbedingt zugänglich gemacht werden oder wenigstens eine verständliche und fundierte Information nachgereicht wird, um die Entscheidung nachvollziehen zu können. - Gut, dass es die Bayern gibt, die das ganze konstruktiv und schnell in Angriff nehmen!

Und übrigens: Demnächst soll auch der Keramikton unter die Lupe genommen werden. Als Aluminiumsilikat kann er eine Silikose verursachen, die der Asbestose sehr ähnlich ist. Und als verunreinigtes Sedimentgestein könnte er auch Asbest enthalten. Dass man den Ton deshalb nur feucht modellieren darf und nicht in trockenem Zustand schmirgeln soll, dürfte hoffentlich allgemein bekannt sein.

Chronologie der Ereignisse
1. 1973 beginnen die Berufsgenossenschaften, Vorschriften und Regeln zu erlassen, um Arbeitnehmer vor dem Kontakt mit Asbestfasern zu schützen. In den Folgejahren werden weitere genossenschaftliche und staatliche Verbote ausgesprochen. 1979 wird z.B. Spritzasbest verboten.
2. Erst Ende der 70er Jahre wird in der Bundesrepublik Deutschland das Maximum des Rohasbestverbrauchs mit ca. 175.000 t pro Jahr erreicht.
3. Seit 1981 ist Asbest durch das Bundesgesundheitsamt als krebserzeugende Substanz der Klasse A1 anerkannt. Es wird ein "Akzeptanzwert" von 1000 inhalierbaren Asbestfasern pro Kubikmeter Raumluft genannt.
4. Am 1. Juni 1988 informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einem "Merkblatt für die ärztliche Untersuchung" über Asbest und dessen Gefahrenquellen. Am Ende wird erwähnt: "Außerdem enthalten verschiedene Minerale, z.B. Speckstein (Talkum), Gabbro, Diabas usw. geringe Asbestanteile, u.a. als Tremolit und Aktinolith. Sie können infolgedessen über eine Mischstaubexposition zu Asbestrisiken führen."
5. Seit 1990 ist der Umgang mit Asbest nach der Chemikalien- Verbots- Verordnung grundsätzlich verboten.
6. Im Februar 2001 erscheint im "Sicherheitstipp 6, 02/2001" der Landesunfallkasse Hamburg die Empfehlung, Speckstein nicht mehr in Schulen zu verwenden. "Auch wenn Lieferanten mit einer Analyse nachweisen, dass das momentan gelieferte Produkt asbestfrei ist, kann die Asbestfreiheit wegen der oft ungeeigneten Analysemethode nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden."
7. Ein Hamburger Vater untersucht den in der Schule bearbeiteten Stein seiner Tochter mit einem Mikroskop. Er findet faserartige Spuren und alarmiert die Hamburger Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung.
8. Diese Behörde veranlasst daraufhin eine Analyse von Specksteinproben verschiedener Schulen (mit Lichtmikroskop und Rasterelektronenmikroskop) und der Luft in Werkräumen durch die Firma "Chemieberatung GmbH Firma Wartig GmbH" (Herr Dr.Berg).
9. Seit Juli versieht der Gerstäcker- Verlag, größter Speckstein- Lieferant Europas, alle Specksteinlieferungen mit einem Prüfsiegel, der Asbestfreiheit attestiert und die Herkunft des Materials dokumentiert.
10. Das Hamburger Ergebnis liegt im August vor. Es ergibt mit ca. 610 Fasern/m³ eine geringfügig unter der Unbedenklichkeitsgrenze von 1000 Fasern/m³ liegende Asbest- Belastung der Luft und in den meisten Gesteinsproben Spuren von Asbest.
11. Am 28. August 2001 ergeht von der Hamburger Behörde ein Schreiben an alle Hamburger Schulen. Darin wird das Arbeiten mit Speckstein an allen Hamburger Schulen grundsätzlich verboten. Zugleich informiert Hamburg die Kultusministerien der Bundesländer.
12. Am 6. September verschickt Herr Kaul als zuständiger Referent im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend, Rheinland- Pfalz, mit geringfügigen Änderungen eine E-Mail an alle Rheinland- Pfälzischen Schulen. "Bitte stellen Sie sicher, dass ab sofort kein Speckstein mehr im Unterricht an Ihrer Schule bearbeitet wird."
13. Erst am 18. Oktober lässt sich Herr Kaul die Untersuchungsergebnisse aus Hamburg zufaxen.
14. Ende November will das bayrische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (in Zusammenarbeit mit dem bayrischen Gesundheits- und Verbraucherschutzamt und dem baden- württembergischen Ministerium für Unterricht, Kultus und Sport) eine Entscheidung treffen, ob oder unter welchen Bedingungen in diesen beiden Bundesländern wieder mit Speckstein gearbeitet werden darf.
15. Am 10.12.2001 wird in Sankt Augustin bei Bonn ein Treffen der Berufsgenossenschaften stattfinden, um das Problem v.a. für die Ofenbauer, die Kosmetik- und Pharmaindustrie zu klären.
16. Frühestens im Januar 2002 wird die Hamburger Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung eine Entscheidung treffen.


Materialkunde von Speckstein und Asbest (Chemie u.a.)

Speckstein
Chemie: Chemisch ist der Speckstein ein Magnesiumsilikat: Er besteht aus 3 Bestandteilen:
1. Magnesiumoxid
2. Siliziumdioxid (= Quarz = Sand = Kieselsäureanhydrid) und
3. Wasser
Die Strukturformel lautet 3 MgO · 4 SiO2 · H2O oder Mg [(OH)2 / Si4O10 ].
Beschreibung: Speckstein (= Steatit = Talkum = Saponit = Seifenstein) besitzt eine so feinkörnige Struktur, dass durch Polieren ein hoher (speckiger) Glanz entsteht. Speckstein besitzt oft Einschlüsse und Verunreinigungen, die die für uns so reizvollen Strukturen und Verfärbungen entstehen lassen.
Eigenschaften:
· Brandfestigkeit (hoher Schmelzpunkt)
· Isolator (Elektrizität: Nichtleiter)
· Säurefestigkeit
Verwendung: Feingemahlen als Talkum wird Speckstein (z.B. auch in Amerika) in der pharmazeutischen und kosmetischen Industrie (z.B. zu Puder) verarbeitet. Weiterhin findet er Verwendung im Ofenbau, bei feuerfesten Geräten und Steinen, als Schmelztiegel, Isolatoren (Elektroindustrie), Schneiderkreide, Politurstaub, Mineralfarben und bei der Papierherstellung.

Asbest
Chemie: Es gibt verschiedene Asbestarten. Mit einem Anteil von über 90% wirtschaftlich am bedeutsamsten war der Weißasbest, das Chrysotil (gehört zur Gruppe der Serpentinasbeste). Der Asbest ist wie der Speckstein auch ein Magnesiumsilikat mit der leicht veränderten Strukturformel: 3 MgO · 2 SiO2 · 2 H2O oder Mg3 (OH)4 (Si2O5).
Beschreibung: Der Asbest ist ein natürlicher, silikatischer, mineralischer (anorganischer) Rohstoff. Besonderes Kennzeichen dieses Minerals ist seine feinfaserige Struktur. Die einzelnen "Asbestkörperchen" sind hantel- oder nadelförmige Gebilde. Diese besondere Kristallstruktur ist selten unter den Mineralien und erlaubt es, Asbestfasern zu verspinnen, zu verweben oder in die Länge zu ziehen.
Eigenschaften: Als Zugabe zu Werkstoffen verbesserte Asbest die Eigenschaften der Produkte in den Bereichen
· Brandfestigkeit
· Wärme- und Hitzebeständigkeit
· Zugfestigkeit/ Elastizität, Verspinnbarkeit
· Säurefestigkeit, Chemikalienbeständigkeit
· Isolator (Wärme und Elektrizität)
Aufgrund der günstigen Eigenschaften wurde dieser Stoff auch als "Material der 1000 Möglichkeiten" bezeichnet, der zudem auch noch sehr kostengünstig war.
Verwendung: Die vielfältigen Eigenschaften erklären die verbreitete Verwendung. Es gab in der Vergangenheit kaum einen industriellen und handwerklichen Bereich, in dem nicht zumindest zwischenzeitlich asbesthaltige Materialien be- oder verarbeitet wurden. Asbest diente als Brand- (Feuerschutzanzüge) , Dämm-, Isolier- und Schallschutz. Er wurde im Lüftungs- und Heizungsbau verwendet, sowie im Schiffs- und Fahrzeugbau (z.B. Brems- und Kupplungsbeläge). Er wurde in großem Umfang in Form von Spritzasbest, Asbestleichtbauplatten u.a. im Bauwesen eingesetzt.

Gesundheitsgefahren (Medizin)
Die Beurteilung der Gesundheitsgefährdung durch Staub u.a. "Schwebstoffe" (hier: Asbestfasern oder Specksteinstaub) ist ein komplexes und schwieriges Problem. Zu untersuchen sind der Arbeitsplatz, die Wohnverhältnisse und das Freizeitverhalten. Dabei sind zusätzlich v.a. vier Aspekte zu berücksichtigen:
1. die spezielle gefährliche Wirkung der einzelnen Gefahrenstoffe,
2. die Konzentration in der Luft,
3. die Einwirkungszeit (pro Tag und die Anzahl der Einwirkungsjahre) und
4. die Partikelgröße.
Bei krebserzeugenden (kanzerogenen) Stoffen kann ein allgemein anerkannter Grenzwert nicht festgelegt werden. Ein Grenzwert, der angibt, wann ein persönliches Krebsrisiko auf Null sinkt, existiert nicht und ist wahrscheinlich auch nicht auffindbar. Denn meistens sind mehrere Faktoren oder Stoffe gleichzeitig ausschlaggebend und die Kombination kann stärker als additiv wirken.

Gesundheitsgefahren durch Asbest
Den faszinierenden technischen Möglichkeiten von Asbest stehen seine negativen gesundheitlichen Auswirkungen gegenüber. Dabei ist die Faserstruktur und die Beständigkeit im biologischen Material entscheidend (Biobeständigkeit, d.h. er wird im Körper nicht abgebaut, nicht abbaubar, da mineralisch).
Nur die ganz kleinen Asbestfasern mit einem Durchmesser unter 5 mm = 0,005 mm gelangen in die Lungen. Die "kritischen Fasern", die als Ursache für den Krebs angesehen werden, haben eine Länge größer als 5 mm und einen Durchmesser kleiner als 3 mm. Besondere Gefährdung entsteht bei der mechanischen Bearbeitung asbesthaltiger Werkstoffe mit hochtourigen Werkzeugen (Schneiden, Trennschleifen, Sägen, Bohren), weil hier die winzigen, lungengängigen Asbestfasern entstehen. Und Asbeststaub kann Asbestose, Lungenkrebs und/ oder Krebs des Rippenfells, des Bauchfells und der Herzbeutel (Mesotheliom) erzeugen.
1. Asbestose: Die Fasern verursachen zunächst Entzündungen im Lungengewebe und zerstören schließlich die einzelnen Lungenbläschen. Das führt zu Vernarbungen des Lungengewebes. Zum einen wird dadurch das Lungenvolumen vermindert und zum anderen die Dehnbarkeit der Lunge herabgesetzt. Die Folge ist die Beeinträchtigung von Sauerstoffaufnahme und Kohlendioxidabgabe. Der Kranke leidet unter Leistungsschwäche und Atemnot. Die Asbestose tritt im Allgemeinen erst 10 Jahre nach der Einwirkung auf.
2. Lungenkrebs (Bronchialkarzinom): Er ist eine weitverbreitete Erkrankung in der Bevölkerung. Die häufigste Ursache des Lungenkrebses ist bekanntlich das Rauchen. An zweiter Stelle im Ursachenspektrum folgt - allerdings mit großem Abstand - Asbest. Aber auch bei Einwirkung von Asbeststaub ist das Lungenkrebsrisiko sehr stark abhängig von den Rauchgewohnheiten. Beim Lungenkrebs dauert es durchschnittlich 25 Jahre von der Einwirkung bis zum Ausbruch der Krankheit (Latenzzeit).
3. Krebs des Rippenfells, des Bauchfells oder der Herzbeutel (Mesotheliom): Andere Ursachen als Asbest sind für diese Erkrankung bislang nicht nachgewiesen. Deshalb ist dieser Krebs in der Bevölkerung sehr selten. Erschreckend ist hier die Latenzzeit von mehr als 30 Jahren.
Obwohl Asbest mittlerweile verboten ist, sterben Jahr für Jahr in Deutschland über 1000 Menschen an den Spätfolgen einer Asbestverseuchung. Und der Gipfel ist nach Angaben der Berufsgenossenschaften noch nicht erreicht. Wegen der langen Latenzzeit sei noch mindestens bis zum Jahr 2015 mit einem Anstieg zu rechnen. (Aber: Jährlich sterben 54.000 Menschen in Deutschland an Lungenkrebs. 90% dieser Fälle, d.h. fast 50.000, werden dem Zigarettenkonsum zugeordnet.)

Gesundheitsgefahren durch Speckstein:
Es kann eine Talkumstaublunge entstehen. Durch die äußerst feinen Specksteinkörnchen verkleistert die Lunge. Wie hoch die Gefährdung durch einen möglichen Asbestanteil ist, konnte ich bislang noch nicht ermitteln.

Asbest in der Luft
Die Beurteilung der möglichen Gesundheitsgefährdung durch Asbest in der Luft ist äußerst schwierig. Unbedenklichkeitswerte können nur geschätzt werden.
1. 200 Asbestfasern kommen durchschnittlich überall in einem Kubikmeter Luft vor (Mittelwert in Deutschland). Und selbst in sogenannten "Reinluftgebieten" können sich noch 100 Asbestfasern in 1m³ Luft befinden.
2. Die Hamburger Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung besitzt Untersuchungsergebnisse, die Asbest in fast allen Specksteinproben verschiedener Schulen nachweisen. Auch die Belastung der Luft wird in allen untersuchten Werkräumen mit über 610 Fasern angegeben. Ein Unbedenklichkeitswert pro m³ Luft wird hier mit 1000 Asbestfasern (Asbestrichtlinien nach einer Sanierung) genannt. (Die Ergebnisse zur Untersuchung des Specksteins durfte ich einsehen, aber nicht kopieren. Die Ergebnisse der Luftuntersuchung fehlten dabei.)
3. Die (bundesweite) berufsgenossenschaftliche Zentrale für Sicherheit und Gesundheit (Sankt Augustin, 1998) fordert bei mehr als 15.000 Asbestfasern pro m³ Luft bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten umfassende Schutzmaßnahmen. Nach diesen Vorschriften wären 610 Fasern als völlig unbedenklich einzustufen!
4. Die gemessene Asbeststaubkonzentration an Straßenkreuzungen beträgt 1989 ebenfalls 15.000 Fasern pro m³ Luft (Bornemann, "Das Dachdecker- Handwerk, 1989). Heute dürften die Werte niedriger sein, da beim Autobau seit 1986 kein Asbest mehr verwendet werden darf.
5. In den 70er Jahren gebaute Schulen wurden geschlossen, weil durch die asbesthaltigen Baustoffe eine Konzentration von rund 80.000 Asbestteilen in den Klassenräumen gemessen wurden.

Asbest im Speckstein
Wie hoch darf der Asbestanteil im Speckstein sein? Das Bundesministerium für Arbeit legt Schutzmaßnahmen und Grenzwerte in Verordnungen fest. Diese "Technischen Regeln für Gefahrstoffe" (TRGS 945, in einer überarbeiteten Neufassung vom März 2001) befasst sich mit asbesthaltigen Natursteinen. Beträgt der Massengehalt an Asbest im Stein weniger als 0,1 %, so gilt er als unbedenklich. Aber erst ein Stein mit weniger als 0,008 % darf als tatsächlich asbestfrei gelten. Doch die Nachweisgrenze von Asbest in Speckstein liegt laut Auskunft eines Mineralogen bei 0,5 %. Doch erst als ich die TRGS 945 vollständig durchgelesen habe, wurde das Problem erst richtig klar: In dieser Verordnung wird Talkum ausdrücklich ausgenommen - natürlich ohne Begründung. Ein Chemiker erklärte mir, Speckstein und Asbest ist von der chemischen Zusammensetzung her sehr ähnlich. Bei der sowieso schon problematischen Asbestidentifizierung in anderen Mineralien, ist deshalb die Nachweisgrenze von Asbest im Speckstein besonders hoch. So gibt es auch keine andere Verordnung, in der nun der Umgang mit Talkum bzw. Speckstein geregelt wäre.

Jetzt erhoffte ich mir Hilfe bei den Apothekern. Im Europäischen Arzneibuch (Ausgabe von 1999) werden genau die Untersuchungsmethoden verschiedenster Stoffe auf ihre Reinheit (nicht nur bezogen auf Asbest) aufgelistet. Hier findet man auch das Talkum (Speckstein) und dieses wird u.a. besonders auf Asbest untersucht. Es beginnt bei den Lagerstätten. Es sind nur solche Abbaugebiete zugelassen, die nach Euroqualität freigegeben sind. D.h. es dürfen keine Asbestspuren auch nur in der Nähe vorkommen. Es folgen kostenintensive Untersuchungen mit hohem instrumentellem Aufwand. Die Prüfung läuft in drei Schritten ab. Zunächst erfolgt eine Infratrotspektroskopie. Dieses Verfahren bietet ein Maximum an Sicherheit. Es ist aber auch ein besonders teures Verfahren. Danach erfolgt eine Röntgendiffraktion und schließlich die Untersuchung mit einem Mikroskop. Erst alle drei Verfahren zusammen ermöglichen eine so hohe Zuverlässigkeit, dass das Talkum im medizinischen Bereich eingesetzt werden darf. Es werden genaue Kriterien genannt, wann die Anwesenheit (!) von Asbest als erwiesen gilt. Die umgekehrte Folgerung, die 100%ig sichere Abwesenheit von Asbest, ist auch hier nicht absolut gewährleistet. Nur ein Kilogramm dieses nachgewiesen hochreinen Talkums kostet bereits beim Hersteller 6 DM (o. MWSt).

Dank
Bedanken möchte ich mich an dieser Stelle bei drei Herren, die mir bei meinen Recherchen gerne behilflich waren. Der eine ist Herr Alles, Mitarbeiter des Landesamtes für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland- Pfalz in Mainz. Er kopierte mir v.a. Artikel über den Gefahrstoff Asbest. Der andere ist Herr Böhmer vom Johannes Gerstäcker Verlag GmbH in Eitorf. Er informierte mich v.a. über den Fortgang der Ereignisse in Bezug auf den Speckstein. Der dritte ist Herr Dr.Roos von der Unfallkasse in Andernach. Er informierte mich über die Bereiche Arbeitssicherheit und Risikoabschätzung. Diesen Herren und allen anderen, die mir telefonisch Auskünfte erteilten, möchte ich ganz herzlich danken.

Chronologie der Ereignisse
17. 1973 beginnen die Berufsgenossenschaften, Vorschriften und Regeln zu erlassen, um Arbeitnehmer vor dem Kontakt mit Asbestfasern zu schützen. In den Folgejahren werden weitere genossenschaftliche und staatliche Verbote ausgesprochen. 1979 wird z.B. Spritzasbest verboten.
18. Erst Ende der 70er Jahre wird in der Bundesrepublik Deutschland das Maximum des Rohasbestverbrauchs mit ca. 175.000 t pro Jahr erreicht.
19. Seit 1981 ist Asbest durch das Bundesgesundheitsamt als krebserzeugende Substanz der Klasse A1 anerkannt. Es wird ein "Akzeptanzwert" von 1000 inhalierbaren Asbestfasern pro Kubikmeter Raumluft genannt.
20. Am 1. Juni 1988 informiert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einem "Merkblatt für die ärztliche Untersuchung" über Asbest und dessen Gefahrenquellen. Am Ende wird erwähnt: "Außerdem enthalten verschiedene Minerale, z.B. Speckstein (Talkum), Gabbro, Diabas usw. geringe Asbestanteile, u.a. als Tremolit und Aktinolith. Sie können infolgedessen über eine Mischstaubexposition zu Asbestrisiken führen."
21. Seit 1990 ist der Umgang mit Asbest nach der Chemikalien- Verbots- Verordnung grundsätzlich verboten.
22. Im Februar 2001 erscheint im "Sicherheitstipp 6, 02/2001" der Landesunfallkasse Hamburg die Empfehlung, Speckstein nicht mehr in Schulen zu verwenden. "Auch wenn Lieferanten mit einer Analyse nachweisen, dass das momentan gelieferte Produkt asbestfrei ist, kann die Asbestfreiheit wegen der oft ungeeigneten Analysemethode nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden."
23. Ein Hamburger Vater untersucht den in der Schule bearbeiteten Stein seiner Tochter mit einem Mikroskop. Er findet faserartige Spuren und alarmiert die Hamburger Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung.
24. Diese Behörde veranlasst daraufhin eine Analyse von Specksteinproben verschiedener Schulen (mit Lichtmikroskop und Rasterelektronenmikroskop) und der Luft in Werkräumen durch die Firma "Chemieberatung GmbH Firma Wartig GmbH" (Herr Dr.Berg).
25. Seit Juli versieht der Gerstäcker- Verlag, größter Speckstein- Lieferant Europas, alle Specksteinlieferungen mit einem Prüfsiegel, der Asbestfreiheit attestiert. Der Verlag hat von jeher seine Importe auf Asbest untersuchen lassen, weil in unregelmäßigen, größeren Abständen immer wieder das Gerücht aufflackert, Steckstein enthalte Asbest. Aufgrund der jüngsten Ereignisse hat der Verlag Speckstein in verstärktem Maße kontrollieren lassen (mikroskopische Untersuchungen: z.B. Institut für Toxikologie der Universitätsklinik Kiel (Dr.Kruse) und Betriebseinheit Materialuntersuchung der Universität Regensburg (Prof.Dr.Korber)). Die Firma Gerstäcker entwickelte ein Prüfsiegel, womit die Herkunft und die Unbedenklichkeit des Materials dokumentiert wird.
26. Das Hamburger Ergebnis liegt im August vor. Es ergibt eine geringfügig über der Unbedenklichkeitsgrenze liegende Asbest- Belastung der Luft (über 610 Fasern/m³) und in den meisten Gesteinsproben Spuren von Asbest.
27. Am 28. August 2001 ergeht von der Hamburger Behörde ein Schreiben an alle Hamburger Schulen. Darin wird das Arbeiten mit Speckstein an allen Hamburger Schulen grundsätzlich verboten. Zugleich informiert Hamburg die Kultusministerien der Bundesländer.
28. Am 6. September verschickt Herr Kaul als zuständiger Referent im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend, Rheinland- Pfalz, mit geringfügigen Änderungen eine E-Mail an alle Rheinland- Pfälzischen Schulen. "Bitte stellen Sie sicher, dass ab sofort kein Speckstein mehr im Unterricht an Ihrer Schule bearbeitet wird."
29. Erst am 18. Oktober lässt sich Herr Kaul die Untersuchungsergebnisse aus Hamburg zufaxen.
30. Auf Veranlassung von Herrn Böhmer, Mitarbeiter des Johannes Gerstäcker Verlages, fand am 5. November 2001 in Hamburg ein Treffen von Fachleuten statt: Herr Dr.Berg der Firma Wartig mit einem Mitarbeiter, Herr Dr.Scholtysek von der Landesunfallkasse Hamburg, Herr Dr.Stevenson vor der Universitätsklinik Kiel, Fachmann für Faserkunde, Herr Dr.Wüstefeld, Mitarbeiter des Amts für Arbeitsschutz Hamburg, Herr Dr. Schnack von der Hamburger Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung und die Herren Böhmer und Roos der Firma Gerstäcker. Ziel war, Richtlinien zur Untersuchung des Asbestgehaltes in Speckstein festzulegen. Es sollte sichergestellt werden, dass der an Schulen verkaufte Speckstein keinen Asbest enthält - unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und gesundheitspolitischen Faktoren gleichermaßen. Weitere Untersuchungen sollen folgen.
31. Bereits Ende November wird das Bayrische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (in Zusammenarbeit mit dem Bayrischen Gesundheits- und Verbraucherschutzamt und dem Baden- Württembergischen Ministerium für Unterricht, Kultus und Sport) eine Entscheidung treffen, ob bzw. unter welchen Bedingungen in diesen beiden Bundesländern wieder mit Speckstein gearbeitet werden darf.
32. Am 10.12.2001 wird in Sankt Augustin bei Bonn ein Treffen der Berufsgenossenschaften stattfinden, um das Problem v.a. für die Ofenbauer, die Kosmetik- und Pharmaindustrie zu erörtern.
33. Frühestens im Januar 2002 wird die Hamburger Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung eine Entscheidung treffen.

Materialkunde von Speckstein und Asbest (Chemie u.a.)

Speckstein
Chemie: Chemisch ist der Speckstein ein Magnesiumsilikat: Er besteht aus 3 Bestandteilen:
4. Magnesiumoxid
5. Siliziumdioxid (= Quarz = Sand = Kieselsäureanhydrid) und
6. Wasser
Die Strukturformel lautet 3 MgO · 4 SiO2 · H2O oder Mg [(OH)2 / Si4O10 ].
Beschreibung: Speckstein (= Steatit = Talkum = Saponit = Seifenstein) besitzt eine so feinkörnige Struktur, dass durch Polieren ein hoher (speckiger) Glanz entsteht. Speckstein besitzt oft Einschlüsse und Verunreinigungen, die die für uns so reizvollen Strukturen und Verfärbungen entstehen lassen.
Eigenschaften:
· Brandfestigkeit (hoher Schmelzpunkt)
· Isolator (Elektrizität: Nichtleiter)
· Säurefestigkeit
Verwendung: Feingemahlen als Talkum wird Speckstein (z.B. auch in Amerika) in der pharmazeutischen und kosmetischen Industrie (z.B. zu Puder) verarbeitet. Weiterhin findet er Verwendung bei feuerfesten Geräten und Steinen, als Schmelztiegel, Isolatoren (Elektroindustrie), Schneiderkreide, Politurstaub, Mineralfarben, und bei der Papierherstellung.

Asbest
Chemie: Es gibt verschiedene Asbestarten. Mit einem Anteil von über 90% wirtschaftlich am bedeutsamsten war der Weißasbest, das Chrysotil (gehört zur Gruppe der Serpentinasbeste). Der Asbest ist wie der Speckstein auch ein Magnesiumsilikat mit der leicht veränderten Strukturformel: 3 MgO · 2 SiO2 · 2 H2O oder Mg3 (OH)4 (Si2O5).

Beschreibung: Der Asbest ist ein natürlicher, silikatischer, mineralischer (anorganischer) Rohstoff. Besonderes Kennzeichen dieses Minerals ist seine feinfaserige Struktur. Diese besondere Kristallstruktur ist selten unter den Mineralien und erlaubt es, Asbestfasern zu verspinnen, zu verweben oder in die Länge zu ziehen. Die einzelnen "Asbestkörperchen" sind hantel- oder nadelförmige Gebilde mit einer zentralen Asbestfaser und endständigen Eiweißanlagerungen.

Eigenschaften: Als Zugabe zu Werkstoffen verbesserte Asbest die Eigenschaften der Produkte in den Bereichen
· Brandfestigkeit
· Wärme- und Hitzebeständigkeit
· Zugfestigkeit/ Elastizität, Verspinnbarkeit
· Säurefestigkeit, Chemikalienbeständigkeit
· Isolator (Wärme und Elektrizität)
Aufgrund der günstigen Eigenschaften wurde dieser Stoff auch als "Material der 1000 Möglichkeiten" bezeichnet, der zudem auch noch sehr kostengünstig war.

Verwendung: Die vielfältigen Eigenschaften erklären die verbreitete Verwendung. Es gab in der Vergangenheit kaum einen industriellen und handwerklichen Bereich, in dem nicht zumindest zwischenzeitlich asbesthaltige Materialien be- oder verarbeitet wurden. Asbest diente als Brand- (Feuerschutzanzüge) , Dämm-, Isolier- und Schallschutz. Er wurde im Lüftungs- und Heizungsbau verwendet, sowie im Schiffs- und Fahrzeugbau (z.B. Brems- und Kupplungsbeläge). Er wurde in großem Umfang in Form von Spritzasbest, Asbestleichtbauplatten u.a. im Bauwesen eingesetzt.


Gesundheitsgefahren (Medizin)

Die Beurteilung der Gesundheitsgefährdung durch Staub u.a. "Schwebstoffe" (hier: Asbestfasern oder Specksteinstaub) ist ein komplexes und schwieriges Problem. Zu untersuchen sind der Arbeitsplatz, die Wohnverhältnisse und das Freizeitverhalten. Dabei sind zusätzlich v.a. vier Aspekte zu berücksichtigen:
5. die spezielle gefährliche Wirkung der einzelnen Gefahrenstoffe,
6. die Konzentration in der Luft,
7. die Einwirkungszeit (pro Tag und die Anzahl der Einwirkungsjahre) und
8. die Partikelgröße.
Bei krebserzeugenden (kanzerogenen) Stoffen kann ein allgemein anerkannter Grenzwert nicht festgelegt werden. Ein Grenzwert, der angibt, wann mein persönliches Krebsrisiko auf Null sinkt, existiert nicht und ist wahrscheinlich auch nicht auffindbar. Denn meistens sind mehrere Stoffe gleichzeitig ausschlaggebend und die Kombination kann stärker als additiv wirken.


Gesundheitsgefahren durch Asbest
Den faszinierenden technischen Möglichkeiten von Asbest stehen seine negativen gesundheitlichen Auswirkungen gegenüber. Dabei ist die Faserstruktur und die Beständigkeit im biologischen Material entscheidend (Biobeständigkeit, d.h. er wird im Körper nicht abgebaut, nicht abbaubar, da mineralisch).

Nur die ganz kleinen Asbestfasern mit einem Durchmesser unter 5 mm = 0,005 mm gelangen in die Lungen. Die "kritischen Fasern", die als Ursache für den Krebs angesehen werden, haben eine Länge größer als 5 mm und einen Durchmesser kleiner als 3 mm. Besondere Gefährdung entsteht bei der mechanischen Bearbeitung asbesthaltiger Werkstoffe mit hochtourigen Werkzeugen (Schneiden, Trennschleifen, Sägen, Bohren), weil hier die winzigen, lungengängigen Asbestfasern entstehen. Und Asbeststaub kann Asbestose, Lungenkrebs und/ oder Krebs des Rippenfells, des Bauchfells und der Herzbeutel (Mesotheliom) erzeugen.
4. Asbestose: Die Fasern verursachen zunächst Entzündungen im Lungengewebe und zerstören schließlich die einzelnen Lungenbläschen. Das führt zu Vernarbungen des Lungengewebes. Zum einen wird dadurch das Lungenvolumen vermindert und zum anderen die Dehnbarkeit der Lunge herabgesetzt. Die Folge ist die Beeinträchtigung von Sauerstoffaufnahme und Kohlendioxidabgabe. Der Kranke leidet unter Leistungsschwäche und Atemnot. Die Asbestose tritt im Allgemeinen erst 10 Jahre nach der Einwirkung auf.
5. Lungenkrebs (Bronchialkarzinom): Er ist eine weitverbreitete Erkrankung in der Bevölkerung. Die häufigste Ursache des Lungenkrebses ist bekanntlich das Rauchen. An zweiter Stelle im Ursachenspektrum folgt - allerdings mit großem Abstand - Asbest. Aber auch bei Einwirkung von Asbeststaub ist das Lungenkrebsrisiko sehr stark abhängig von den Rauchgewohnheiten. Beim Lungenkrebs dauert es durchschnittlich 25 Jahre von der Einwirkung bis zum Ausbruch der Krankheit (Latenzzeit).
6. Krebs des Rippenfells, des Bauchfells oder der Herzbeutel (Mesotheliom): Andere Ursachen als Asbest sind für diese Erkrankung bislang nicht nachgewiesen. Deshalb ist dieser Krebs in der Bevölkerung sehr selten. Erschreckend ist hier die Latenzzeit von mehr als 30 Jahren.
Obwohl Asbest mittlerweile verboten ist, sterben Jahr für Jahr in Deutschland über 1000 Menschen an den Spätfolgen einer Asbestverseuchung. Und der Gipfel ist nach Angaben der Berufsgenossenschaften noch nicht erreicht. Wegen der langen Latenzzeit sei noch mindestens bis zum Jahr 2015 mit einem Anstieg zu rechnen. (Aber: Jährlich sterben 54.000 Menschen in Deutschland an Lungenkrebs. 90% dieser Fälle, d.h. fast 50.000, werden dem Zigarettenkonsum zugeordnet.)

Gesundheitsgefahren durch Speckstein:
Es kann eine Talkumstaublunge entstehen. Durch die äußerst feinen Specksteinkörnchen verkleistert die Lunge. Wie hoch die Gefährdung durch einen möglichen Asbestanteil ist, konnte ich bislang noch nicht ermitteln.


Asbest in der Luft
Die Beurteilung der möglichen Gesundheitsgefährdung durch Speckstein bzw. durch Asbest ist äußerst schwierig.
6. Der Gerstäcker- Verlag legt Zertifikate vor, die eine völlige Asbestfreiheit seines verkauften Specksteinmaterials bescheinigen.
7. 200 Asbestfasern kommen durchschnittlich überall in einem Kubikmeter Luft vor (Mittelwert in Deutschland). Und selbst in sogenannten "Reinluftgebieten" können sich noch 100 Asbestfasern in 1m³ Luft befinden.
8. Die Hamburger Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung besitzt Untersuchungsergebnisse, die Asbest in fast allen Specksteinproben verschiedener Schulen nachweisen. Auch die Belastung der Luft wird in allen untersuchten Werkräumen mit über 610 Fasern angegeben. Ein Unbedenklichkeitswert pro m³ Luft wird hier zunächst mit 500, später mit 1000 Asbestfasern (Asbestrichtlinien nach einer Sanierung) genannt. (Die Ergebnisse zur Untersuchung des Specksteins durfte ich einsehen, aber nicht kopieren. Die Ergebnisse der Luftuntersuchung fehlten dabei.)
9. Die (bundesweite) berufsgenossenschaftliche Zentrale für Sicherheit und Gesundheit (Sankt Augustin, 1998) fordert bei mehr als 15.000 Asbestfasern pro m³ Luft bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten umfassende Schutzmaßnahmen. Nach diesen Vorschriften wären 610 Fasern als völlig unbedenklich einzustufen!
10. Die gemessene Asbeststaubkonzentration an Straßenkreuzungen beträgt 1989 ebenfalls 15.000 Fasern pro m³ Luft. Heute dürften die Werte niedriger sein, da in Autos seit 1986 kein Asbest mehr enthalten sein darf.
11. In den 70er Jahren gebaute Schulen wurden geschlossen, weil durch die asbesthaltigen Baustoffe eine Konzentration von rund 80.000 Asbestteilen in den Klassenräumen gemessen wurden.
12.
In Rheinland- Pfalz wurden bezogen auf die Gefährdung durch Speckstein noch keine Untersuchungen in Schulen durchgeführt.


Asbest im Speckstein

Wie hoch darf der Asbestanteil im Speckstein sein? Das Bundesministerium für Arbeit legt Schutzmaßnahmen und Grenzwerte in Verordnungen fest. Die "Technischen Regeln für Gefahrstoffe" (TRGS 945) in einer überarbeiteten Neufassung vom März 2001 befasst sich mit asbesthaltigen Natursteinen. Beträgt der Massengehalt an Asbest im Stein weniger als 0,1 %, so gilt er als unbedenklich. Aber erst ein Stein mit weniger als 0,008 % darf als tatsächlich asbestfrei gelten. (Meine Freude war groß, endlich konkrete Zahlen!) Doch die Nachweisgrenze von Asbest in Speckstein liegt laut Auskunft eines Mineralogen bei 0,5 %. Aber erst als mir die Verordnung tatsächlich vorlag, hatte ich wieder das alte Problem: In dieser Verordnung wird Talkum ausdrücklich ausgenommen - natürlich ohne Begründung. Ein Chemiker erklärte mir, Speckstein und Asbest ist von der chemischen Zusammensetzung her sehr ähnlich. Bei der sowieso schon problematischen Asbestidentifizierung in anderen Mineralien, ist deshalb die Nachweisgrenze von Asbest im Speckstein besonders hoch. So gibt es auch keine andere Verordnung, in der nun der Umgang mit Talkum bzw. Speckstein geregelt wäre.

Jetzt erhoffte ich mir Hilfe bei den Apothekern. Im Europäischen Arzneibuch (Ausgabe von 1999) werden genau die Untersuchungsmethoden verschiedenster Stoffe auf ihre Reinheit (nicht nur bezogen auf Asbest) aufgelistet. Hier findet man auch das Talkum (Speckstein) und dieses wird u.a. besonders auf Asbest untersucht. Es beginnt bei den Lagerstätten. Es sind nur solche Abbaugebiete zugelassen, die nach Euroqualität freigegeben sind. D.h. es dürfen keine Asbestspuren auch nur in der Nähe vorkommen. Es folgen kostenintensive Untersuchungen mit hohem instrumentellem Aufwand. Die Prüfung läuft in drei Schritten ab. Zunächst erfolgt eine Infratrotspektroskopie. Dieses Verfahren bietet ein Maximum an Sicherheit. Es ist aber auch ein besonders teures Verfahren. Danach erfolgt eine Röntgendiffraktion und schließlich die Untersuchung mit einem Mikroskop. Erst alle drei Verfahren zusammen ermöglichen eine hohe Zuverlässigkeit. Es werden genaue Kriterien genannt, wann die Anwesenheit (!) von Asbest als erwiesen gilt. Die umgekehrte Folgerung, die 100%ig sichere Abwesenheit von Asbest, ist auch hier nicht absolut gewährleistet. Nur ein Kilogramm dieses nachgewiesen hochreinen Talkums kostet bereits beim Hersteller 6 DM (o. MWSt).


Kritik und Lob

In einem Gespräch am Montag, dem 29.10.2001, mit einem Referenten des Rheinland- pfälzischen Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend machte ich darauf aufmerksam, dass in Hamburg 500 Asbestfasern pro m³ Luft als gerade noch unbedenklich gelten, während die (bundesweite) berufsgenossenschaftliche Zentrale für Sicherheit und Gesundheit einen Unbedenklichkeitswert von 15.000 Asbestfasern pro m³ Luft (bei Abbrucharbeiten) angibt. Daraufhin erhielt ich die Erklärung, dass bereits eine Asbestfaser in einer Lungenzelle ausreicht, um diese kanzerogen entarten zu lassen. Außerordentlich hilfreich und informativ!! - Zumal theoretisch auch der Genuss einer einzigen Zigarette bei mir in 30 Jahren Lungenkrebs auslösen könnte!!
So erlebte ich die Zusammenarbeit mit dem Ministerium als äußerst schwierig. Zusatzinformationen wurden nur sehr zurückhaltend und allgemein weitergegeben. So wirkten die Mitarbeiter auf mich recht uninformiert bzw. desinteressiert.
Doch es gibt auch andere Mitmenschen. Bedanken möchte ich mich an dieser Stelle bei drei Herren, die mir bei meinen Recherchen gerne behilflich waren. Der eine ist Herr Alles, Mitarbeiter des Landesamtes für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz, Rheinallee 105, 55180 Mainz. Er kopierte mir v.a. Artikel über den Gefahrstoff Asbest. Der andere ist Herr Böhmer vom Johannes Gerstäcker Verlag GmbH, Wecostraße 4, 53783 Eitorf. Er informierte mich v.a. über den Fortgang der Ereignisse in Bezug auf den Speckstein. Der dritte ist Herr Dr.Roos von der Unfallkasse in Andernach. Er informierte mich über die Bereiche Arbeitssicherheit und Risikoabschätzung.


Schlussbemerkung

Es bleibt zu hoffen, dass die Bayern und Baden-Württemberger bald zu einer praktikablen Lösung finden - in welcher Richtung auch immer. Das Rheinland- pfälzische Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend wird wie die übrigen Bundesländer vermutlich automatisch nachziehen. Wünschenswert wäre dann, dass Untersuchungen und Ergebnisse unbedingt zugänglich gemacht werden oder wenigstens eine verständliche und fundierte Information nachgereicht wird, um die Entscheidung nachvollziehen zu können.
Trotz konkreter begrenzender Auflagen wird das Erreichen eines Null- Risikos aber eine Illusion bleiben müssen. Denn auch die natürliche Umwelt selbst sorgt für eine gewisse Asbestbelastung.

Und übrigens: Demnächst soll auch der Keramikton unter die Lupe genommen werden. Als Aluminiumsilikat kann er eine Silikose verursachen, die der Asbestose sehr ähnlich ist. Und als verunreinigtes Sedimentgestein könnte er auch Asbest enthalten. Dass man den Ton deshalb nur feucht modellieren darf und nicht in trockenem Zustand schmirgeln soll, dürfte hoffentlich allgemein bekannt sein.

Es gibt ein Ereignis, das ich meinen folgenden Ausführungen voranstellen möchte: Bei der Tochter einer Freundin wurde nach einer Angina eine Herzbeutelentzündung mit Wasserbildung diagnostiziert. Eine an sich schon schlimme Nachricht. Das Mädchen wurde stationär aufgenommen. Bei einer Ultraschalluntersuchung des Herzens, die mit einem damals im Klinikum gerade neu angeschafften Farbdoppler durchgeführt wurde, stellten die Ärzte fest, dass die ursprünglich diagnostizierte Erkrankung gut abheile, das Mädchen aber einen schweren Herzfehler habe: keine der Herzkammern schließe richtig. Äußerste Schonung wurde angeordnet. Die ganze Familie war völlig aufgelöst, da ständig das Damoklesschwert eines Hirnschlags über dem Mädchen schwebte. Nach einigen Monaten totaler Aufregung kam der betreuende Arzt von einem Kongress zurück. Er berichtete, dass bundesweit seit Kurzem die Diagnose dieses Herzfehlers bei Kindern sprunghaft angestiegen sei. Man habe festgestellt, dass das gehäufte Auftreten mit der Einführung einer neuen Generation von Ultraschallgeräten mit wesentlich verbessertem Auflösungsvermögen in Farbe zusammenfiel. Gefährlich aussehende Ereignisse im Herzen, die man vorher nie so deutlich hatte sehen können, durften nach intensiver Beratung als völlig "normal" eingestuft werden. Alle waren erleichtert. Die durchlebten Ängste, der unermessliche Stress - alles war plötzlich umsonst. Und dem Mädchen geht es heute gut - auch ohne Herzoperation.

Friederike Wiegand, Asternweg 7, 55126 Mainz, Tel. 06131- 473363, Fax. 06131- 473367