Stellungnahme des BDK zur geplanten MSS-Reform

Der BDK - Fachverband für Kunstpädagogik Rheinland-Pfalz bezieht Position zur geplanten Reform der MSS und regt als konstruktiven Beitrag folgende Gedanken an:

Die Reform wird durch Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz vom 24. 10. 2008 begründet. Die Interpretation dieser Vorgaben im Entwurf des Landes Rheinland-Pfalz könnten nach Meinung des Landesverbandes in einigen Punkten auch in anderer Form erfolgen und damit im Interesse der Schülerinnen und Schüler die »Möglichkeit einer individuellen Schwerpunktsetzung« (Beschluss der Kultusministerkonferenz I., 1) erweitern.

1. Definition der Prüfungsprofile
Die Vereinbarung der Kultusministerkonferenz definiert u.a. »das sprachlich-literarisch-künstlerische Aufgabenfeld umfasst die Fächer Deutsch, Fremdsprachen, Kunst, Musik und ggf. weitere Fächer des künstlerischen Spektrums« (Beschluss der Kultusministerkonferenz 4.2).

In dem vorliegenden Entwurf des Landes Rheinland-Pfalz wird eine Definition von zwei möglichen Prüfungsprofilen vorgenommen (§13). Während man im Bereich des mathematisch-naturwissenschaftlichen Prüfungsprofils der Gliederung der Aufgabenfelder der KMK folgt, wird das zweite Prüfungsprofil auf den sprachlichen Bereich ­beschränkt - der künstlerische Bereich entfällt entgegen den ausdrücklichen Ausführungen der KMK zu den Aufgabenfeldern (Beschluss KMK 4.2).

Diese Einschränkung erscheint uns nicht notwendig und wird in anderen Bundesländern - etwa Baden-Württemberg - auch nicht vorgenommen. Zudem widerspricht die Einschränkung den Aussagen und Maßnahmen des ­Ministeriums der letzten Zeit, die die Bedeutung des Faches Bildende Kunst in den Bildungszielen des Landes Rheinland-Pfalz durch die Einrichtung des Landeskunstgymnasiums und die Förderung von Jugendkunstschulen deutlich unterstrichen haben.

Es ist daher nach unserer Meinung möglich, ein sprachlich-künstlerisches Prüfungsprofil analog zum mathematisch-naturwissenschaftlichen Prüfungsprofil zu definieren. Dies hätte sowohl für das Fach Kunst als Leistungsfach als auch für die Stellung des Faches als viertes mündliches Prüfungsfach positive Auswirkungen, die nachfolgend im Einzelnen erläutert werden.

2. Bildende Kunst als Leistungsfach
Bei der Wahl des Faches Bildende Kunst als Leistungsfach wird in allen vier Kombinationen ein fünftes Prüfungsfach als notwendig festgelegt. Die Prüfung in fünf statt vier Fächern, die bei einigen Kombinationen notwendig werden soll, ist als problematisch anzusehen, da damit die Belastungen durch Prüfungen für einen Teil der Schülerinnen und Schüler erhöht wird und damit diese Fächerkombinationen evtl. als schwieriger angesehen werden könnten. Diese Belastungen sollten wenn irgend möglich vermieden werden.

Nach dem bisher vorliegenden Entwurf gibt es für Schülerinnen und Schüler mit dem Wunsch, ihre »Möglichkeit einer individuellen Schwerpunktsetzung« in einem künstlerischen Fach wahrzunehmen, bei vier vorhandenen ­Kombinationen keine Variante mit vier Prüfungsfächern.
In anderen Fächern, z.B. Informatik - ebenfalls vier mögliche Kombinationen - gibt es sowohl zwei Varianten mit vier als auch zwei Varianten mit fünf Prüfungsfächern.
Bei der Variante mit vier Prüfungen (Kombination 8 - FS M INF, Kombination 17 - M D INF) wird automatisch das ­mathematisch-naturwissenschaftliche Prüfungsprofil definiert. Entsprechend der KMK sind zwei der schriftlichen ­Fächer aus den Fächern M D FS, das vierte Prüfungsfach ist GW.

Bei der Umsetzung der Definition des unter 1. erläuterten sprachlich-künstlerischen Prüfungsprofils bietet sich bei den entsprechenden Kombinationen mit KF (Kombination 21 - FS M KF, Kombination 28 - M D KF) die gleiche ­Möglichkeit - die Prüfungen in D bzw. FS als fünfte Prüfung könnten entfallen, da automatisch das sprachlich-­literarisch-künstlerische Prüfungsprofil definiert wird und alle Bereiche abgedeckt sind. Entsprechend der KMK sind zwei der schriftlichen Fächer aus den Fächern M D FS, viertes Prüfungsfach ist GW.
Somit hätten auch diese Schüler zwei Wahlmöglichkeiten mit vier Prüfungsfächern.

3. Mündliche Prüfungen im vierten Prüfungsfach
Den vollständigen Entfall der bisherigen Möglichkeiten einer Prüfung im Fach Bildender Kunst als viertes Prüfungsfach lehnen wir ab.
Bisher durchaus gebräuchliche Formen der theoretischen Prüfung (z.B. Werkanalyse und Interpretation) stehen in Parallele zu solchen Prüfungen im sprachlichen Bereich (z.B. Literaturanalyse).
Eine gleichwertige Behandlung der Prüfung in Bildender Kunst ist insofern sachlich begründbar.
Die Möglichkeit, dass Schülerinnen und Schüler nicht nur rein theoretische Prüfungen ablegen, sondern auch ­Prüfungen mit praktischem Anteil absolvieren können, entfiele.
Auch diese Einschränkung der Wahlmöglichkeiten erscheint uns nicht zwingend notwendig, sondern könnte durch die Definition eines sprachlich-künstlerischen Prüfungsprofils vermieden werden. Die SchülerInnen könnten die in ihrer Schullaufbahn erworbenen Kompetenzen in den künstlerischen Fächern in zahlreichen Kombinationen unter Beweis stellen, wenn sie im Rahmen des sprachlich-künstlerischen Prüfungsprofils Prüfungen in einem künstlerischen Fach anstelle in einer Fremdsprache oder in Deutsch ablegen könnten.

Neben den Vorteilen der Wahlmöglichkeit für die Schülerinnen und Schüler bei einem sprachlich-literarisch-künstlerischen Prüfungsprofil würde die Umsetzung des geplanten rein sprachlichen Prüfungsprofils ein starkes Ansteigen der Prüfungen in Deutsch und in Fremdsprachen mit sich bringen, die sowohl im schulischen Organisationsablauf als auch bei den betroffenen Kollegen zusätzliche Belastungen hervorrufen würde.

Mögliche Auswirkungen auf das Wahlverhalten der Schülerinnen und Schüler könnten weit reichende Folgen im Hinblick auf die Allgemeinbildung sowie im Hinblick auf die Qualifizierung für künstlerische und gestalterische ­Studiengänge bzw. Berufsausbildungen bei einer ausreichenden Anzahl von Abiturientinnen und Abiturienten im Land Rheinland-Pfalz nach sich ziehen.
Ein Abrücken von der Gleichbehandlung der künstlerischen gegenüber anderen Fächern (z.B. NW, INF) zöge einen Bedeutungsverlust der künstlerischen Fächer auf unterschiedlichen Ebenen nach sich.

Bei einem sprachlich-literarisch-künstlerischen Prüfungsprofil wäre eine Gleichbehandlung der Fächer weiterhin ­gegeben mit allen oben genannten Vorteilen.

Aufgrund drohender Auswirkungen für das Fach Bildende Kunst lehnt der BDK Rheinland-Pfalz den Entwurf in der jetzigen Form ab und fordert daher die mit der Reform betrauten Vertreter auf, die vorgeschlagenen Alternativen bei den weiteren Entscheidungen zu berücksichtigen.

Eberhard Grillparzer, 21.03.2010
im Namen des gesamten Vorstands
des BDK e.V. Fachverband für Kunstpädagogik Rheinland-Pfalz

 

 

 

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Lesenswert: Brief an die Ministerin -
eine Stellungsnahme von Prof.Dr.Grünewald, Universität Koblenz-Landau, Campus Koblenz

Außerdem die aktuelle Stellungnahme von Astrid Reitz (2.Vorsitzende, BDK Rheinland-Pfalz)

Der vollständige Beitrag ist im "BDK-Brief 2010-03" auf Seite 3 erschienen.

 

 


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(übrigens: BDK steht für Bund Deutscher Kunsterzieher)
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