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Kommentar zur nun veröffentlichten Prüfungsverordnung

Die geplante neue Prüfungsverordnung zur MSS-Reform ist zunächst unverändert von Frau Ministerin Doris Ahnen am 21. Juli unterzeichnet und inzwischen im Amtsblatt veröffentlicht worden.

Außerdem wurden alle individuellen Protestschreiben mit einem insgesamt recht ähnlichen Brief von Frau Mathea im Auftrag der Ministerin beantwortet, welcher bei manchen Betroffenen geradezu Verärgerung erzeugt hat.

Wenn man diesem folgt, haben wir die Verordnung nur nicht richtig verstanden, denn von Frau Mathea wird der Eindruck erzeugt, es würde alles besser für die künstlerischen Fächer:

Statt der nicht mehr möglichen Prüfungen im vierten Prüfungsfach werden jetzt viel mehr freiwillige und zusätzliche Prüfungen im fünften Prüfungsfach stattfinden, und zwar gerade in den Kombinationen, die auch in Zukunft nur vier Prüfungsfächer benötigen. Es wird also einen Run von SchülerInnen auf diese zusätzliche, freiwillige Prüfung geben (oder ersatzweise auf eine BLL in Kunst).

Ebenso sind alle Befürchtungen und Gerüchte bezüglich einer mittelfristigen Abschaffung der Leistungskurse in künstlerischen Fächern nach ihren Äußerungen völlig unnötig.

Allein die Möglichkeit den LK zu wählen reicht, die Mehrbelastung eines 5. Prüfungsfaches (und der dafür notwendigen vorherigen Vorbereitung in einem Grundkurs der MSS) nimmt unsere Klientel mit links auf sich, schließlich wird z.B. für LK-gemäße praktische Arbeiten zu Hause auch fast gar keine Zeit gebraucht.

Und alle LK-SchülerInnen in BK und Musik schaffen locker doppelt so viele mündliche Prüfungen bei vergleichbarer Qualität in der gleichen Zeit oder wahlweise eine zusätzliche BLL in einem anderen Fach während eines Schuljahres in der MSS.

Und auch, dass BK und Musik neben Sp und R die einzigen Fächer sind, bei denen es überhaupt keine Kombination mit nur vier Prüfungsfächern geben soll, schreckt niemand ernsthaft von einer Wahl dieser Fächer als LK ab. - Aha. - Soweit die Zukunftsvision von Frau Mathea.

Sind wir denn alle Idioten?

Oder soll nicht nur eine Pseudo-Wahlmöglichkeit suggeriert werden, unter definitiv schlechteren Rahmenbedingungen (5. Prüfungsfach) als in den meisten anderen häufig gewählten Fachkombinationen einen LK Bildende Kunst oder Musik zu wählen oder überhaupt noch eine mündliche Prüfung in diesen Fächern abzulegen?

Sind wir denn alle nur unnötig fatalistisch oder sagt uns unsere

Erfahrung, dass diese „Möglichkeiten“ realitätsfremd sind?

Eine Gleichbehandlung der Fächer wird hier dennoch trotz aller Beschönigungen aufgegeben, denn nur bei BK, Musik, Sp und R gibt es keine einzige Möglichkeit mehr mit vier Prüfungsfächern das Abitur abzulegen.

So sehr wir begrüßen, dass es weiterhin möglich ist, LK‘s zu wählen und nicht zum Klassenverband zurückgekehrt wird, dass es weiterhin kein Landesabitur gibt, dass die Wochenstunden in der MSS für BK grundsätzlich geblieben sind (außer bei einzelnen kleinen, gekürzten Kursen), wäre es doch wünschenswert, wenn wenigstens die einzelnen Kombinationen mit BK und insgesamt nur vier Prüfungsfächern, die nach KMK-Regeln weiterhin möglich wären, auch noch von der Ministerin in die Verordnung als zusätzliche Möglichkeiten aufgenommen würden.

Es ist bedauerlich, dass die Vielzahl an Stellungnahmen bisher nicht zu einer Veränderung des Entwurfs geführt hat, sondern der Eindruck entsteht, dass sie ignoriert wurden.

Die Frage bleibt, was wir jetzt tun sollen oder können.

Es gibt Schulen, die aus Protest alle Schülerarbeiten im Schulhaus entfernen, die weitere Aktionen durchgeführt oder die Ministerin zu sich eingeladen haben. Fachschaften, die auf das Schreiben von Frau Mathea rückantworten und sachlich die tatsächlichen Verschlechterungen erneut beim Namen nennen. Eine Nachbesserung der Verordnung fordern.

Noch wäre dafür Zeit. (...)

Astrid Reitz (2.Vorsitzende, BDK Rheinland-Pfalz)

Der vollständige Beitrag ist im "BDK-Brief 2010-03" auf Seite 3 erschienen, und im Internet verfügbar sowohl unter http://www.blitzbrief.de/bdk-briefe/1003BDK-Brief-4Seiten.pdf

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Lesenswertes zum Thema:
Brief an die Ministerin - eine Stellungsnahme von Prof.Dr.Grünewald, Universität Koblenz-Landau, Campus Koblenz

Stellungnahme von Astrid Reitz (2.Vorsitzende, BDK Rheinland-Pfalz)

Der vollständige Beitrag ist im "BDK-Brief 2010-03" auf Seite 3 erschienen.